Mit dem Recht auf Reparatur erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union das Recht, defekte Geräte reparieren zu lassen, anstatt auf ein neues Exemplar verwiesen zu werden. Das erleichtert Reparaturen, schont die Umwelt und spart Geld. Leider gilt das noch nicht für jedes Gerät.

Im Folgenden gehen wir die wichtigsten Gerätegruppen durch, damit Sie nachschauen können, wo Ihre Waschmaschine, Ihr Kühlschrank oder Ihr Smartphone steht. Und falls Ihr Gerät noch nicht darunter fällt, erfahren Sie weiter unten, was Sie trotzdem tun können.

Wovon es abhängt

Das Recht auf Reparatur nennt selbst keine Einzelteile oder Fristen. Dafür verweist es auf die europäischen Ökodesign-Verordnungen, die je Produktgruppe festlegen, welche Ersatzteile wie lange lieferbar sein müssen. Solange solche Anforderungen für eine Gruppe bestehen, unterliegt das Gerät der Reparaturpflicht, und solange sie fehlen, gilt diese Pflicht noch nicht.

Inzwischen gibt es zehn solcher Produktgruppen. Wir behandeln die Gruppen, die für die meisten Haushalte am naheliegendsten sind.

Waschmaschinen, Waschtrockner und Geschirrspüler

Diese Geräte fallen ausnahmslos unter die Ökodesign-Regeln. Hersteller müssen Ersatzteile für Waschmaschinen und Geschirrspüler zehn Jahre lang liefern können, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem das letzte Exemplar eines Modells aus dem Verkauf genommen wird.

Teile wie die Tür, die Scharniere, die Dichtungen und die Waschmittelschublade dürfen Sie als Verbraucher problemlos selbst bestellen. Für den Motor, die Pumpe oder die Platine geht der Hersteller davon aus, dass ein Fachbetrieb die Arbeit übernimmt, auch wenn Sie diese Teile natürlich bei einem unabhängigen Händler kaufen und selbst Hand anlegen können.

Kühlschränke und Gefriergeräte

Auch Kühlung fällt unter die Regelungen. Für Kühlschränke und Gefriergeräte müssen Hersteller unter anderem Türgriffe, Scharniere, Schubladen und Körbe vorrätig halten, dazu eine Reihe von Teilen, die für professionelle Reparaturbetriebe bestimmt sind, wie Thermostate und Sensoren.

Bei Kühlung liegt die Frist für die meisten Ersatzteile bei sieben Jahren, mit einer Ausnahme für die Türdichtung, die zehn Jahre lieferbar bleiben muss. Bekommen Sie beim Hersteller kein Ersatzteil mehr, weil Ihr Gerät etwas älter ist? Bei uns ist die Chance groß, dass es noch verfügbar ist, sowohl für Kühlschränke als auch für Gefriergeräte.

Fernseher und Monitore

Auch Fernseher, Monitore und andere Bildschirme fallen unter die Regelungen. Was Sie als Verbraucher selbst bestellen dürfen, ist hier begrenzt, und das hat seinen Grund: In einem Fernseher stecken Bauteile, an denen Hochspannung anliegt, und es ist besser, das einem Fachmann zu überlassen.

Das externe Netzteil und die Fernbedienung dürfen Sie selbst austauschen, aber sobald es um die interne Elektronik geht, verweist die Regelung auf einen Fachbetrieb. Sind Sie selbst erfahren mit solchen Reparaturen oder suchen Sie ein Teil für einen Fachmann? Auch für Fernseher bieten wir verschiedene interne und externe Ersatzteile an.

Wäschetrockner

Wäschetrockner gehören ebenfalls zu den geregelten Produktgruppen. Der Aufbau entspricht weitgehend dem von Waschmaschinen: Es gibt einen Teil, den jeder selbst bestellen darf, und einen Teil, der Reparaturbetrieben vorbehalten ist. Je nach Hersteller unterscheidet sich in der Praxis noch, wie weit die Ersatzteilverfügbarkeit tatsächlich reicht.

Smartphones, Telefone und Tablets

Für Mobiltelefone, Smartphones und Tablets gelten seit Juni 2025 eigene Regeln, die deutlich weiter gehen als bei vielen anderen Produktgruppen. Hersteller müssen unter anderem den Akku, das Display und den Ladeanschluss als Ersatzteil liefern können.

Dazu kommt eine strengere Lieferzeit. Wo ein Hersteller für eine Waschmaschine oder einen Kühlschrank fünfzehn Arbeitstage Zeit hat, muss ein Ersatzteil für ein Telefon oder Tablet innerhalb von fünf Arbeitstagen geliefert werden.

Staubsauger fallen nur teilweise darunter

Bei Staubsaugern entsteht schnell Verwirrung. Sie stehen auf der Liste, aber die Regeln für diese Gruppe stammen aus dem Jahr 2013 und drehen sich vor allem um den Energieverbrauch, nicht um die umfassende Ersatzteilpflicht, die die neueren Produktgruppen kennen.

Dazu kommt: Akku-betriebene Stielstaubsauger fallen komplett aus dieser Verordnung heraus, obwohl genau das der Typ ist, der in den letzten Jahren so beliebt geworden ist. Für solche Geräte können Sie einen Hersteller zu nichts verpflichten. Reparieren ist meistens trotzdem möglich, weil Einzelteile oft noch regulär erhältlich sind.

Was vorerst außen vor bleibt

Leider gelten diese Pflichten noch nicht für jedes Haushaltsgerät. Kaffeemaschinen, Drucker und Laptops fallen derzeit noch nicht unter die Reparaturpflicht, schlicht weil für diese Gruppen bislang keine europäischen Anforderungen festgelegt wurden.

Das ist wahrscheinlich eine vorübergehende Situation, denn die Europäische Union arbeitet an einer Ausweitung der Liste. Bis dahin gilt: Einen Hersteller können Sie nicht zwingen, aber Selbstreparieren mit Einzelteilen ist in vielen Fällen gut machbar.

Wie lange bleibt ein Ersatzteil lieferbar?

Die Frist hängt von der Produktgruppe und vom Ersatzteil selbst ab und liegt grob zwischen sieben und zehn Jahren. Diese Frist beginnt erst in dem Moment zu laufen, an dem das letzte Exemplar eines Modells verkauft wurde.

Das macht in der Praxis einen großen Unterschied. Ein Modell, das jahrelang verkauft wurde, wird auch danach noch eine gute Weile mit Ersatzteilen versorgt, sodass die tatsächliche Verfügbarkeit oft länger ist, als die Frist auf dem Papier vermuten lässt.

Schnell prüfen, ob es ein Ersatzteil für Ihr Modell gibt

Am Ende möchten Sie nicht die Verordnung durcharbeiten, sondern einfach wissen, ob es ein passendes Ersatzteil für das Gerät gibt, das bei Ihnen kaputtgegangen ist. Dafür verwenden wir die Typennummer Ihres Geräts, die Sie auf dem Typenschild finden. Geben Sie diese Nummer ein, zeigt unsere Suchfunktion nur die Ersatzteile an, die zu Ihrem konkreten Modell passen.

Stimmt die Typennummer überein, garantieren wir, dass das Teil passt. Lässt sich das Schild nicht lesen, können Sie ein Foto davon hochladen. Kommen Sie dann immer noch nicht weiter, helfen Ihnen unsere Reparaturanleitungen oder Sie stöbern durch alle Gerätearten, die wir unterstützen.