Nur wenige Dinge sind so ärgerlich wie ein Gerät, das Sie entsorgen sollen, obwohl eigentlich nur ein einziges Bauteil defekt ist. Trotzdem erleben genau das viele Menschen: die Gewährleistung ist gerade abgelaufen, der Hersteller bietet keine Reparatur mehr an, und ein Neukauf bleibt als einzige Möglichkeit übrig. Genau dieses Szenario soll die europäische Gesetzgebung rund um das Recht auf Reparatur verändern.
Seit Ende Juli 2026 gelten neue Regeln, die Hersteller dazu verpflichten, Produkte länger mit Reparaturen, Ersatzteilen und Informationen zu unterstützen. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was das Recht auf Reparatur genau beinhaltet, für welche Geräte es gilt und was Sie schon jetzt tun können, wenn etwas kaputtgeht.
Was beinhaltet das Recht auf Reparatur?
Das Recht auf Reparatur verpflichtet Hersteller dazu, für bestimmte Produktgruppen eine Reparatur anzubieten, und zwar auch dann, wenn die gesetzliche Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist. Außerhalb der Gewährleistung zahlen Sie die Reparatur selbst, der Hersteller muss dafür aber einen angemessenen Preis verlangen und die Arbeit innerhalb einer angemessenen Frist ausführen. Hersteller dürfen die Reparatur eines Geräts nicht länger ablehnen, nur weil sie wirtschaftlich weniger attraktiv ist als ein Neuverkauf.
Das Recht auf Reparatur führt außerdem eine Reihe konkreter Regeln und Pflichten ein. So dürfen Hersteller eine Reparatur nicht unnötig durch Software, technische Beschränkungen oder allerlei Bedingungen blockieren, und sie dürfen unabhängige Reparaturbetriebe nicht ohne triftigen Grund ausschließen. Hinzu kommt das Europäische Formular für Reparaturinformationen, auf dem Sie Preis und voraussichtliche Dauer einer Reparatur vorab einsehen können. Reparaturbetriebe in Deutschland dürfen dieses Formular nutzen, verpflichtet sind sie dazu allerdings nicht. Daneben muss Deutschland dafür sorgen, dass eine Online-Plattform zur Verfügung steht, über die Verbraucher Reparaturbetriebe und Anbieter aufbereiteter Geräte finden können. Die Bundesregierung will das über nichtgesetzliche Maßnahmen umsetzen, sodass diese Plattform derzeit noch nicht verfügbar ist.
Für welche Geräte gilt es bereits?
Ob ein Gerät unter das Recht auf Reparatur fällt, hängt von den europäischen Ökodesign-Regeln ab. Diese stellen je Produktgruppe Anforderungen an die Reparierbarkeit und an die Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Erst wenn solche Anforderungen bestehen, können Sie als Verbraucher eine Reparatur auch tatsächlich einfordern.
Welche Produktgruppen das sind, steht in Anhang II der europäischen Richtlinie. Aktuell aufgeführt sind:
Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner
Haushaltswäschetrockner
Haushaltsgeschirrspüler
Kühl- und Gefriergeräte
Elektronische Displays, also Fernseher und Monitore
Staubsauger
Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Tablets
Server und Datenspeicherprodukte
Schweißgeräte
Waren mit Batterien für leichte Verkehrsmittel, etwa E-Bikes und E-Scooter
Diese Liste hängt unmittelbar an den Ökodesign-Verordnungen und wird erweitert, sobald für weitere Produktgruppen Anforderungen an die Reparierbarkeit festgelegt werden.
Wie lange müssen Ersatzteile lieferbar bleiben?
Die genauen Pflichten unterscheiden sich je Produktgruppe. Hersteller müssen bestimmte Bauteile teilweise noch fünf bis zehn Jahre liefern, nachdem das letzte Exemplar eines Modells verkauft wurde, und sind in manchen Fällen auch dazu verpflichtet, Reparaturanleitungen zur Verfügung zu stellen.
Einige Ersatzteile sind aus Sicherheitsgründen ausschließlich für professionelle Reparaturbetriebe erhältlich, der überwiegende Teil lässt sich als Verbraucher aber ganz normal selbst bestellen.
Und für welche Geräte gilt es noch nicht?
Ein erheblicher Teil der Geräte in einem durchschnittlichen Haushalt fällt vorerst nicht darunter. Kaffeemaschinen, Drucker und Laptops unterliegen der neuen Reparaturpflicht noch nicht, schlicht weil es für diese Gruppen bislang keine europäischen Anforderungen gibt. Bei Staubsaugern ist es etwas verzwickter: die zugrunde liegende Verordnung stammt aus 2013 und gilt nur für netzbetriebene Geräte, akkubetriebene Stielstaubsauger bleiben damit außen vor.
Das bedeutet übrigens nicht, dass eine Reparatur unmöglich ist. Für die meisten dieser Geräte sind Ersatzteile ganz normal einzeln erhältlich, Sie können einen Hersteller nur noch nicht dazu verpflichten.
Deutschland hat die Frist eingehalten
Die europäische Richtlinie musste spätestens am 31. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt sein. In Deutschland ist das gelungen. Der Bundestag beschloss das Umsetzungsgesetz am 25. Juni 2026, der Bundesrat stimmte im Juli zu, und das Gesetz trat am 23. Juli 2026 in Kraft. Die neuen kaufrechtlichen Regelungen gelten für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden.
Damit ändert sich für Sie als Verbraucher auch etwas an der Gewährleistung. Entscheiden Sie sich bei einem Mangel für eine Reparatur statt für die Lieferung eines neuen Geräts, verlängert sich die Verjährungsfrist einmalig um zwölf Monate, aus zwei Jahren werden also drei. Der Verkäufer muss Sie sowohl über dieses Wahlrecht als auch über die Verlängerung informieren.
Was Sie bei einem Defekt schon jetzt tun können
Geht Ihr Gerät innerhalb der Gewährleistungsfrist kaputt, wenden Sie sich an den Verkäufer. Ist die Frist bereits abgelaufen, lohnt es sich, zuerst beim Hersteller nachzufragen, ob eine Reparatur möglich ist, oder einen Fachbetrieb in Ihrer Nähe zu suchen. Auch die Reparaturinitiativen und Repair-Cafés, die Sie über reparatur-initiativen.de finden, helfen bei vielen Defekten weiter. Lassen Sie sich jedenfalls nicht zu schnell ein neues Gerät verkaufen, denn in vielen Fällen liegt das Problem an einem einzigen verschlissenen oder defekten Bauteil.
Häufig können Sie dieses Bauteil auch problemlos selbst ersetzen. Eine Laugenpumpe, eine Türdichtung, ein Heizelement oder ein Satz Kohlebürsten kostet meist nur einige Euro, während eine Reparatur vor Ort oder ein neues Gerät schnell im dreistelligen Bereich liegt. In unseren Reparaturanleitungen erklären wir je Gerät, welche Störungen häufig vorkommen und wie Sie sie beheben.
Das richtige Ersatzteil finden, ohne zu raten
Die größte Hürde beim Selbstreparieren ist nicht die Arbeit mit dem Schraubendreher, sondern die Unsicherheit, ob man auch wirklich das passende Ersatzteil bestellt. Deshalb arbeiten wir mit der Typennummer Ihres Geräts, die Sie auf dem Typenschild finden. Geben Sie diese Nummer ein, filtert unsere Suchfunktion das Sortiment auf genau die Teile herunter, die zu Ihrem konkreten Modell passen. Finden Sie das Typenschild nicht oder können Sie die Nummer nicht gut lesen, laden Sie einfach ein Foto davon hoch, woraufhin wir Marke und Typennummer automatisch auslesen.
Wir garantieren Ihnen, dass ein Ersatzteil passt, wenn die Typennummer übereinstimmt. Das erspart Ihnen die Sucherei, an der die meisten Menschen scheitern, und verhindert, dass Sie mitten in einer Reparatur feststellen, dass Ihre Bestellung nicht passt. Sie finden bei uns Ersatzteile für Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Gefriergeräte und über hundert weitere Gerätearten. Kommen Sie nicht weiter oder ist das gesuchte Teil nicht dabei, können Sie es über unseren Kundenservice anfragen.
Nederland
België (NL)
Deutschland