Die Lebensdauer einer neuen Waschmaschine oder eines Kühlschranks ist oft eines der wichtigsten Kriterien, bevor Sie ein Gerät kaufen. Bisher mussten Sie sich dabei vor allem auf die Marke, Bewertungen und die Aussagen des Verkäufers verlassen. Ab dem 27. September 2026 ändern sich jedoch die Informationspflichten beim Kauf von Haushaltsgeräten. Händler müssen dann mehr über Gewährleistung, Garantie, Lebensdauer und Reparatur verraten und dürfen weniger ohne Nachweis behaupten.
In diesem Artikel erfahren Sie, was sich genau ändert und worauf Sie bei Ihrem nächsten Kauf achten können.
Woher kommen die neuen Regeln?
Die Regeln stammen aus der Richtlinie (EU) 2024/825, einer neuen europäischen Richtlinie. Bekannter ist sie unter dem Namen „Empowering Consumers for the Green Transition“, kurz EmpCo. Alle EU-Länder müssen die EmpCo-Regeln ab dem 27. September anwenden. In Deutschland wurden sie unter anderem mit einer Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt, die der Bundestag im Dezember 2025 beschlossen hat. Die Regeln gelten für alle, die an Verbraucher verkaufen, von der großen Elektronikkette bis zum kleinen Onlineshop.
Auf den ersten Blick erinnern diese Regeln vielleicht an das Recht auf Reparatur, dabei handelt es sich aber um eine andere europäische Richtlinie. Das Recht auf Reparatur legt fest, was ein Hersteller anbieten muss, wenn Ihr Gerät kaputt ist. Die Regeln vom 27. September betreffen den Moment davor: was ein Händler Ihnen beim Kauf sagen muss und was er nicht mehr behaupten darf.
Vage Umweltaussagen sind nicht mehr erlaubt
Viele Verpackungen und Produktseiten verwenden Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „ökologisch“. Solche allgemeinen Aussagen sind ab dem 27. September nur noch zulässig, wenn der Händler sie tatsächlich belegen kann, zum Beispiel mit einem anerkannten Umweltzeichen oder über das Energielabel. Eine Waschmaschine der Energieeffizienzklasse A darf also als „energiesparend“ bezeichnet werden, ein Gerät, auf dessen Karton nur „grün“ und ein Blatt abgebildet sind, dagegen nicht.
Die EmpCo schiebt außerdem selbst ausgedachten Nachhaltigkeitssiegeln und -logos einen Riegel vor. Ein Siegel ist nur noch zulässig, wenn eine unabhängige Zertifizierung dahintersteht oder es von staatlicher Stelle eingeführt wurde. Zudem darf ein Händler etwas, das für alle Geräte gesetzlich vorgeschrieben ist, nicht mehr als besonderen Vorteil seines eigenen Produkts darstellen.
Der Gewährleistungshinweis: mindestens zwei Jahre in der ganzen EU
Jeder Onlineshop und jedes Geschäft muss künftig einen europäisch einheitlichen Hinweis zur Gewährleistung zeigen. Darin steht, dass Sie in der gesamten EU mindestens zwei Jahre lang Anspruch auf ein Produkt haben, das so funktioniert, wie es soll, und dass diese Frist je nach Land länger sein kann.
In Deutschland bleibt es bei den bekannten zwei Jahren gesetzlicher Gewährleistung für Neuware. Wichtig ist dabei vor allem die Beweislastumkehr: Tritt ein Mangel innerhalb der ersten zwölf Monate nach dem Kauf auf, wird vermutet, dass er schon beim Kauf vorlag. Danach müssen Sie in der Regel selbst nachweisen, dass das Gerät von Anfang an einen Fehler hatte. Gerade bei einer teuren Waschmaschine lohnt es sich deshalb, auf eine Herstellergarantie zu achten, die über diese zwei Jahre hinausgeht.
Zusätzliches Label bei einer langen Herstellergarantie
In manchen Fällen gibt der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren auf das gesamte Gerät. Ab dem 27. September muss der Händler das mit einem eigenen europäischen Label kenntlich machen, sofern der Hersteller ihm diese Information zur Verfügung stellt.
Das gilt allerdings nur für eine Garantie auf das ganze Gerät. Ein Hersteller, der zehn Jahre Garantie nur auf den Motor gibt, fällt nicht unter dieses Label. Eine solche Garantie kann trotzdem nützlich sein, sagt aber wenig über den Rest des Geräts aus, etwa über die Pumpe, die Steuerplatine oder die Türmanschette.
Reparaturbewertung oder Informationen zu Ersatzteilen
Gibt es für ein Produkt eine europäische Reparaturbewertung, muss der Händler auch diese angeben. Derzeit betrifft das vor allem Smartphones und Tablets, die seit Juni 2025 ein Energielabel mit Reparierbarkeitsklasse tragen. Für Waschmaschinen, Kühlschränke und Geschirrspüler gibt es eine solche Bewertung noch nicht.
Bei Geräten ohne Bewertung muss der Händler stattdessen darüber informieren, ob Ersatzteile verfügbar sind und was sie ungefähr kosten, wie man sie bestellt, ob es Reparaturanleitungen gibt und welche Einschränkungen gelten. Das muss er allerdings nur, wenn der Hersteller ihm diese Informationen auch tatsächlich liefert. Sie werden sie also nicht bei jedem Gerät finden, und gerade das sagt oft schon viel über die Reparaturmöglichkeiten mancher Marken aus.
Was Händler nicht mehr behaupten dürfen
Ab dem 27. September sind einige Aussagen von Händlern ausdrücklich verboten. Ein Händler darf zum Beispiel nicht mehr behaupten, dass eine Waschmaschine eine bestimmte Anzahl an Waschgängen durchhält, wenn das bei normaler Nutzung nicht stimmt. Ein Gerät darf auch nicht als reparierbar dargestellt werden, wenn eine Reparatur gar nicht möglich ist. Ebenso darf man Sie nicht dazu drängen, Verbrauchsmaterialien früher auszutauschen, als es technisch nötig ist.
Für alle, die selbst regelmäßig alte oder defekte Geräte reparieren, ist vor allem eine Regel interessant. Hersteller und Händler dürfen nicht zu Unrecht behaupten, dass ein Gerät mit Ersatzteilen, die nicht vom Originalhersteller stammen, schlechter funktioniert. Umgekehrt dürfen sie es auch nicht verschweigen, wenn das tatsächlich so ist, etwa weil ein Gerät so konstruiert wurde, dass es Nicht-Originalteile verweigert.
Worauf sollten Sie bei Ihrem nächsten Kauf achten?
Prüfen Sie bei einem großen Haushaltsgerät zuerst, ob der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie auf das gesamte Gerät gibt und wie lange sie läuft. Suchen Sie danach nach Informationen zu Ersatzteilen: Wie lange sind sie lieferbar, was kosten sie ungefähr und können Sie sie als Verbraucher selbst bestellen? Je konkreter diese Angaben sind, desto eher können Sie davon ausgehen, dass sich das Gerät später auch reparieren lässt.
Seien Sie außerdem kritisch bei Begriffen wie „nachhaltig“ oder „grün“, wenn keine weitere Erklärung dabeisteht. Nach den neuen Regeln muss ein Händler solche Aussagen belegen können, Sie dürfen also ruhig nachfragen, worauf sie beruhen.
Und wenn das Gerät trotzdem kaputtgeht?
Dann wenden Sie sich zunächst an den Händler, und zwar auf Grundlage Ihrer gesetzlichen Gewährleistung. Das Recht auf Reparatur sorgt außerdem dafür, dass Ersatzteile für Geräte länger lieferbar bleiben. In unserem Artikel zum Recht auf Reparatur lesen Sie, für welche Geräte das gilt.
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